Der Ausschuss für Waldpolitik und Recht, (AfR) bearbeitet ein breit gefächertes Aufgabenspektrum: Wichtiges Anliegen der Ausschussarbeit ist die Schaffung und Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen zur Erhaltung des Waldes und seiner nachhaltigen Bewirtschaftung.
Im Rahmen von Verbandsanhörungen erarbeitet der AfR Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, die den Wald und seine Bewirtschaftung berühren. Eigene Akzente setzt der AfR durch eine Positionierung zu aktuellen forstpolitischen Fragestellungen. Der AfR unterstützt Kleinprivatwaldbesitzende durch die Erstellung von Empfehlungen und Mustervorlagen.
1. Förderung des Waldes und der Forstwirtschaft
Der AfR erarbeitet und kommentiert Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden För-derinstrumente (z.B. GAK) und Etablierung neuer Fördermöglichkeiten (Honorierung von Öko-systemleistungen) des Waldes.
2. Entwicklung von Lösungsansätzen für die Wald-Wild-Mensch-Problematik
Der AfR erarbeitet Leitlinien für eine zeitgemäße Jagd, um Wald und Schalenwild besser in Einklang zu bringen. Darüber hinaus entwickelt er Hinweise zur inhaltlichen Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen und Maßgaben zur Bewertung von Wildschäden im Wald; dies auch IT-gestützt.
3. Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen für eine multifunktionale Waldbewirtschaftung
Der AfR nimmt Stellung zu waldrelevanten Gesetzesvorhaben wie z. B. der Anpassung von BWaldG, BJagdG, BNatSchG und Forstschäden-Ausgleichsgesetz.
4. Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften
Der AfR bringt sich bei Fragen zur Waldbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten ein.
5. Anwendung von Kartell- und Beihilferecht
Der AfR positioniert sich hinsichtlich einer waldorientierten Anwendung bei kartell- und beihilferechtlichen Fragestellungen.