Wildschäden sind meist die Folge von nicht an die örtlichen waldbaulichen Gegebenheiten und Erfordernisse angepasste Schalenwildbestände.
Eine Arbeitsgruppe im DFWR-Fachausschuss für Betriebswirtschaft (AfB) hat dazu 2013 eine Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald erarbeitet. Sie dient als mögliche Berechnungsgrundlage für Entschädigungen.
Im Schadensfall kann sie beispielsweise dazu beitragen, eine praxisnahe und vor allem gütliche Einigung zwischen Geschädigten und Ausgleichspflichtigen zu erreichen und damit Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Um die seitherige Entwicklung zu berücksichtigen, insbesondere Preise und Kosten zu aktualisieren, darüber hinaus aber auch eine Erweiterung des Kataloges einbezogener Baumarten vorzunehmen, hat der DFWR die vorstehende Konvention im Bereich von Verbiss-, Fege- und Schlagschäden (Teil A) überarbeitet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine ebensolche Aktualisierung für den Bereich Schälschäden (Teil B) erfolgen.
Die Konvention trägt dazu bei, dass alle Beteiligten die Bedeutung und Konsequenzen von Wildschäden für den Wald bewusster wahrnehmen und den Jagdbetrieb darauf einstellen, um möglichen Schäden und Ersatzansprüchen vorzubeugen.