DFWR und Staatsministerin Kaniber fordern Stopp der weiteren nationalen Umsetzung und eine grundlegende Überarbeitung der EU-Wiederherstellungsverordnung: „Wir können den Wald nicht auf einen Zustand von gestern festschreiben und gleichzeitig verlangen, dass er dem Klima von morgen standhält.“

Berlin/München, 22. September 2026  – Der Klimawandel setzt Deutschlands Wälder massiv unter Druck. Hitze, Trockenheit, Stürme und Schädlingsbefall verändern die Bedingungen, unter denen Wälder wachsen können. Gleichzeitig wird die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) in Deutschland weiter vorangetrieben, die die Anpassung der Wälder an den Klimawandel hemmt. Für den Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) und Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber, ist deshalb klar: Die Bundesregierung muss jetzt handeln.

Wir können den Wald nicht auf einen Zustand von gestern festschreiben und gleichzeitig verlangen, dass er dem Klima von morgen standhält. Wer klimastabile Wälder will, muss den Waldumbau ermöglichen und darf ihn nicht durch starre Vorgaben behindern“, erklärt DFWR-Präsident Christian Haase. „Der Klimawandel ist längst Realität. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Forstleute brauchen deshalb verlässliche Rahmenbedingungen und den notwendigen Handlungsspielraum, um ihre Wälder an die sich verändernden Standortbedingungen anzupassen.“

Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber bekräftigt angesichts der aktuellen Dürreschäden in den Wäldern ihre Kritik an der WVO. Bayern hat sich bereits im Bundesrat für eine Außerkraftsetzung, mindestens aber eine grundlegende Überarbeitung der EU-Wiederherstellungsverordnung eingesetzt. Anfang September forderte Kaniber zudem, die Ausarbeitung der Nationalen Wiederherstellungspläne sofort zu stoppen.

Der Hitze-Sommer hat uns gezeigt: Der Klimawandel bringt viele unserer heimischen Wälder an ihre Existenzgrenze. Wir brauchen neue, stabile Zukunftswälder. Stattdessen verpflichtet die Verordnung uns aber an Waldtypen festzuhalten, die bereits heute unter dem Klimawandel leiden und in Zukunft oft gar nicht mehr überlebensfähig sind. Konservieren funktioniert nicht mehr. Die praxisfernen Vorgaben der Wiederherstellungsverordnung schränken das Einbringen von neuen Baumarten ein und gefährden damit massiv den Waldumbau“ sagt Kaniber. Diese Haltung Bayerns wird Kaniber auch in der kommenden Agrarministerkonferenz in Würzburg vertreten.

Die seit August 2024 geltende EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten zu umfangreichen Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen. Der Nationale Wiederherstellungsplan konkretisiert, wie Deutschland die Vorgaben umsetzen will. Der Entwurf soll im September 2026 der Europäischen Kommission vorgelegt werden; die endgültige Fassung ist für 2027 vorgesehen. Änderungen an der WVO kann nur die Kommission vornehmen, hierfür muss der Druck aus den Mitgliedsstaaten kommen und Deutschland muss eine klare Haltung einnehmen.

Aus Sicht des DFWR bestehen insbesondere für die Forstwirtschaft weiterhin erhebliche Fragen, wie die Ziele der WVO mit der notwendigen Anpassung der Wälder an den Klimawandel vereinbart werden können. Die Wiederherstellung vergangener Zustände darf nicht zum Hemmschuh für den Aufbau zukunftsfähiger Wälder werden. Notwendig sind standortangepasste Lösungen, die ökologische Ziele mit Klimaanpassung, Eigentum und nachhaltiger Waldbewirtschaftung verbinden. Das Ziel, die Biodiversität zu erhalten und zu sichern eint alle – aber die WVO ist der falsche Weg. DFWR-Präsident Haase und Staatsministerin Kaniber richten deshalb einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung: Die weitere nationale Umsetzung der WVO muss auf den Prüfstand. Gleichzeitig muss sich die Bundesregierung in Brüssel für eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung einsetzen. Die berechtigten Belange der Land- und Forstwirtschaft müssen dabei berücksichtigt und die notwendigen Spielräume für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel gesichert werden.