Berlin, 25.04.2023. Mit den neuen Grenzwerten werden im Hinblick auf das zentrale Kriterium der Abholzigkeit die tatsächlichen Gegebenheiten von Douglasien- und Lärchenholz nunmehr korrekt in der Qualitätssortierung abgebildet. Bisher waren deren Grenzwerte an Kiefer orientiert. Denn bislang fehlte es an einer ausreichenden Datengrundlage zur wissenschaftlichen Ableitung baumartenspezifischer Werte für Douglasie und Lärche.

Die wissenschaftlichen Berater des StA RVR – die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (Prof. Bertil Burian) und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (Dr. Udo Hans Sauter, Dr. Jörg Staudenmaier) – haben in Zusammenarbeit mit Betrieben aus der Praxis in den vergangenen Monaten umfangreiche Datensätze für Douglasien- und Lärchen-Stammholz, das am Werkseingang nach den Vorgaben der Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung (RVWV) vermessen worden war, zusammengetragen und damit Abhilfe geschaffen. Auf dieser Basis konnten die Abholzigkeitsgrenzwerte aktuell so berechnet werden, dass deren Anwendung bei in der Praxis gehandeltem Stammholz zu einer Qualitätsklassenverteilung von 85 % B, 12 % C und 3 % D führt.

Diese Zielverteilung war bereits 2019 zwischen Vertretern von Forst- und Holzwirtschaft für alle Nadelholzarten vereinbart worden. Auf Basis einer umfänglichen Datengrundlage waren in der Folge für Fichte/Tanne und Kiefer Abholzigkeitsgrenzwerte berechnet und mit der Neuauflage der RVR 2020 in Kraft gesetzt worden.

Im weiteren Verlauf zeigten verschiedene Rückmeldungen aus der Praxis, dass für Douglasie und Lärche mit der 2020 ebenfalls erfolgten Zuordnung der Kiefernwerte die vereinbarte Qualitätsklassenverteilung in vielen Fällen verfehlt und mehr Holz als ursprünglich vereinbart in geringerwertige Qualitätsklassen absortiert wurde. Unter den Akteuren im StA RVR bestand deshalb Einigkeit darüber, dass die Datenakquise zur Schaffung einer validen Datengrundlage für Douglasie und Lärche vorangetrieben werden sollte. Mit der Auswertung der Daten ist dies nun in der jetzt erzielten Vereinbarung gemündet.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit diesem einstimmigen Beschluss des StA RVR ein seit 2020 bestehendes Provisorium einvernehmlich auflösen konnten. Damit werden im Rohholzhandel künftig auch Douglasien- und Lärchen-Stammholz auf Basis wissenschaftlich abgeleiteter Abholzigkeitsgrenzwerte bewertet“, erklärt Prof. Tobias Cremer als Vorsitzender des StA RVR zur aktuellen Entscheidung des Branchengremiums. „Die Mitglieder des StA RVR danken den wissenschaftlichen Beratern und den Unternehmen aus der Praxis ausdrücklich für ihr Engagement bei der Erarbeitung dieser fundierten Lösung“, so Prof. Tobias Cremer weiter.

Die aktuellen Auswertungen haben zudem ergeben, dass sich die Grenzwerte der beiden Baumarten sowohl für Stammholz-Abschnitte wie für Stammholz-lang in den verschiedenen Stärkeklassengruppen unterscheiden (vgl. Zusammenstellung unten). Daher beinhaltet der Beschluss auch die Aufteilung der Sortiertabelle, in der bisher die Baumarten Douglasie und Lärche zusammengefasst waren. Somit liegen nunmehr zwei Sortiertabellen vor, die sich bezüglich des Kriteriums der Abholzigkeit unterscheiden. Die weiteren Qualitätskriterien wurden in beide Tabellen unverändert übernommen.

Die aktuellen Tabellen zur Qualitätssortierung von Douglasie und Lärche können über die Webseite www.rvr-deutschland.de im Downloadbereich abgerufen werden und gelten nach der nunmehr erfolgten Genehmigung durch die Plattform Forst & Holz ab dem 15. Mai 2023.

Zusammenstellung der ab 15. Mai 2023 in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) gültigen Abholzigkeitsgrenzwerte für Douglasie und Lärche

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