DFWR und DeSH besiegeln neue RVWV 2026
Berlin, 18.05.2026 – Mit der Unterzeichnung eines umfassenden Dokumentenpakets durch die Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrates e.V. (DFWR) und des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbandes e.V. (DeSH) am 15.05.2026 ist die neue „Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz 2026“ (RVWV 2026) in Kraft getreten. Damit wird das zentrale Regelwerk der Branche an aktuelle rechtliche und technische Standards angepasst.
Die Unterzeichnung durch Christian Haase, Präsident des DFWR, und Dr. Stephan Lang, Präsident des DeSH, markiert das Ende eines intensiven Fachprozesses. Die RVWV bildet in Deutschland seit 2005 die Grundlage für die abrechnungsrelevante Dimensions- und Qualitätsermittlung im Werk. Ihre Überarbeitung war notwendig geworden, um bestehende Regelungslücken zu schließen und die technischen Entwicklungen der letzten Jahre rechtssicher abzubilden.
Dreiteilige Dokumentenarchitektur
Um den rechtlichen, fachlichen und praktischen Anforderungen gerecht zu werden, wird die RVWV 2026 in einer dreiteiligen Dokumentenarchitektur veröffentlicht:
– Zusatzvereinbarung zur RVWV 2005: Sie bildet die inhaltliche Grundlage des Übergangs auf die neue Version RVWV 2026 und enthält die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen in detaillierter Form, so dass die zentralen Anpassungen im Vergleich zur RVWV 2005 transparent nachvollzogen werden können.
– Temporäre Anwendungsvereinbarung: Dieses Dokument regelt die praktische Übergangsphase. Es schafft Klarheit für Betreiberunternehmen, Hersteller, Prüfinstitutionen und Rundholzlieferanten und ermöglicht eine geordnete Implementierung der neuen Vorgaben.
– RVWV-Gesamtdokument „Arbeitsversion 2026“: Für die tägliche Praxis wurde eine Gesamtfassung erstellt, die insbesondere für Vertragsbeziehungen und die Prüfinstitutionen eine praxisgerechte Grundlage bildet.
Ausblick und Empfehlung zur Anwendung der RVWV 2026Mit der Weiterentwicklung stellen DFWR und DeSH gemeinsam sicher, dass die RVWV auch künftig einen praxisgerechten, rechtssicheren und zukunftsfähigen Branchenstandard bildet. DFWR und DeSH werden im Kreis ihrer Mitglieder auf eine umfassende Anwendung der neuen RVWV hinwirken und zeitnah entsprechende Informationsangebote bereitstellen. Es ist ausdrücklich erklärtes Ziel der Verbände, dass in den Werken künftig die RVWV 2026 Anwendung findet.
Wesentliche fachliche Neuerungen
Kernbestandteil der Aktualisierung ist die künftige Verwendung des Durchmessers an der physikalischen Stammmitte als maßgebliche Grundlage für die Ermittlung des Abrechnungsmaßes. Damit wird der bislang verwendete Durchmesser an der Sortenmitte in diesem Anwendungsbereich abgelöst. Diese Anpassung trägt den Anforderungen des gesetzlichen Mess- und Eichwesens Rechnung und stellt sicher, dass ausschließlich rechtssicher verwendbare Messwerte in die Abrechnung eingehen. Unverändert fortgeführt wird dabei die etablierte Messmethode des „festen Winkels“. Ebenfalls wird, wie bisher auch, die Sortenlänge für die Herleitung des Abrechnungsmaßes verwendet. Gleichzeitig bleibt der Durchmesser an der Sortenmitte Bestandteil der RVWV und dient auch zukünftig als Bezugsgröße für qualitative Einstufungen, wie beispielsweise die Ermittlung der Stärkeklasse.
Erstmalig wurde im Rahmen der Weiterentwicklung eine Anlage zur Gestaltung und Kennzeichnung der für die Werksvermessung zugelassenen Messprotokolle ausgearbeitet. Auf dieser Basis können die Mess- und Berechnungsgrößen für die Lieferanten eindeutig zugeordnet werden und sind im Einzelnen nachvollziehbar. So wird die Transparenz der Mess- und Sortierergebnisse gestärkt und eine konsistente Dokumentationsbasis geschaffen. Ebenfalls neu aufgenommen wurden Regelungen zur sogenannten Teilstammerfassung. Diese dient der prozentualen Aufteilung des Abrechnungsmaßes eines vermessenen Langholzstammes in verschiedene Qualitätszonen.
Stimmen zur Veröffentlichung
Christian Haase erklärt:„Die Werksvermessung ist ein zentrales Bindeglied zwischen Forstwirtschaft und Sägeindustrie. Mit der RVWV 2026 geht die Branche gemeinsam den wichtigen Schritt, die Vorgaben des geltenden Rechts konsequent umzusetzen. Gleichzeitig bleibt die Zertifizierung durch die unabhängigen Prüfinstitutionen entscheidendes Qualitätssiegel, das für verlässliche und nachvollziehbare Mess- und Bewertungsergebnisse steht und Vertrauen entlang der gesamten Wertschöpfungskette schafft.“
Dr. Stephan Lang ergänzt:„Die Vermessung von Nadelstammholz ist durch die Werksvermessung heute in weiten Teilen automatisiert und damit ein zentraler Baustein effizienter Produktionsprozesse. Gerade vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, dass mit der Veröffentlichung der RVWV 2026 ein langjähriger Diskussionsprozess in der Branche zu einem tragfähigen Abschluss gebracht worden ist und ein verlässlicher Rahmen für die Werksvermessung vorliegt.“
Breiter Beteiligungsprozess der Branche
Die RVWV 2026 ist Ergebnis eines gemeinsamen fachlichen Weiterentwicklungsprozesses innerhalb der Wertschöpfungskette Forst und Holz. Erarbeitet wurde das Regelwerk vom gemeinsamen Arbeitsgremium Werksvermessung des DFWR und DeSH, unterstützt von der Geschäftsstelle des Ständigen Ausschuss RVR.
Weiterhin waren die Sachverständigenbüros Wilwerding und Schneider/Würth als von DFWR und DeSH anerkannte Prüfinstitutionen zur RVWV mit ihrer umfassenden Praxiskompetenz eingebunden. Zudem erfolgte eine Beteiligung der Anlagenhersteller Microtec S.p.A. und Jörg Elektronik GmbH, um die technische Umsetzbarkeit sicherzustellen, sowie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg mit deren umfänglichen Kompetenzen zur Thematik der Werksvermessung. Schließlich erfolgte eine Befassung des Ständigen Ausschuss RVR der Plattform Forst & Holz mit den Neuerungen, um die Anschlussfähigkeit an das übergeordnete Branchenregelwerk der Rohholzvermessung und -sortierung zu gewährleisten. Die beiden Präsidenten danken den Mitwirkenden ausdrücklich für ihre Beiträge zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen und zur fachgerechten Umsetzung im Ausarbeitungsprozess. Dadurch konnte eine für alle Seiten praxistaugliche und belastbare Lösung erreicht werden.
Die RVWV 2026 ist seit 15.05.2026 gültig, ihre Anwendung wird von den Verbänden ab dem 01.07.2026 ausdrücklich empfohlen.
Die Unterlagen zur RVWV 2026 können auf folgender Seite heruntergeladen werden: https://rvr-deutschland.de/rvwv/#downloads-section