Enorme Einschränkungen für die deutsche Forst- und Landwirtschaft möglich! Berlin, 12.07.2023 – Dem Kommissionsentwurf zum „Nature Restoration Law“ ist heute in Straßburg zugestimmt worden. Zuvor wurde der Kommissionsentwurf am 23. Mai 2023 im Agrarausschuss (AGRI) und am 24. Mai 2023 im Fischereiausschuss (PECH) abgelehnt. Der federführende Umweltausschuss (ENVI) hatte den Entwurf an zwei Abstimmungsterminen am 15. und 27. Juni 2023 bereits zurückgewiesen.
Für die deutsche Forstwirtschaft bedeutet dies vorrangig enorme
Einschränkungen. DFWR-Präsident Georg Schirmbeck untermauert:
„Offensichtlich will die Mehrheit des EU-Parlaments weiterhin eine ideologische
Forst- und Klimapolitik machen. Mit den jetzt gefassten Beschlüssen spaltet sie
die europäische Gesellschaft. Wir haben gehofft, dass die EU-Abgeordneten
auch angesichts der Diskussionen um das deutsche Gebäudeenergiegesetz
(GEG) dazu gelernt hätten. Die organisierte deutsche Forstwirtschaft hat in der
Vergangenheit immer großen Wert daraufgelegt, dass forstpolitische
Entscheidungen auf forstwissenschaftlicher Basis getroffen werden. Wenn man
Abgeordnete sachlich nicht mehr überzeugen kann, darf man sich nicht
wundern, dass die Diskussionen jetzt vehementer geführt werden. Wir werden
auch mit Blick auf den bevorstehenden Europawahlkampf jeden beteiligten
Abgeordneten fragen, warum er gegen die Interessen des Klimaschutzes und
der Menschheit gestimmt hat.“
Die Kommission fordert mit den Wiederherstellungszielen und Maßnahmen
erhebliche Einschränkungen in der Nutzung bis hin zur Stilllegung von land- und
forstwirtschaftlichen Flächen. Dabei wird jedoch die wichtige Rolle der
nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern für den Klimaschutz komplett
vernachlässigt. Die Gesetzgebung ist fachlich nicht vereinbar mit den Zielen des
Klimaschutzes, der Förderung der Biodiversität sowie der nachhaltigen
Rohstoffbereitstellung. Der rasant fortschreitende Klimawandel macht es
natürlichen Anpassungsprozessen unmöglich, Schritt zu halten. Seit Jahrzehnten
setzen sich Waldbesitzer und Forstleute in Deutschland aktiv für Waldumbau zu
vielfältigen und klimastabilen Mischwäldern ein. Um den Walderhalt, die
Wiederaufforstung und den Waldumbau zu ermöglichen, muss auf rasche,
handlungs- und evidenzbasierte Nachhaltigkeit gesetzt und vertraut werden.
Das Parlament kann nun mit den Mitgliedsstaaten über die endgültige
Ausgestaltung des Gesetzes verhandeln.
„Wir erwarten von der EU-Kommission sowie dem EU-Parlament verlässliche
Kooperationen zur forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Praxis, zur
Forschung sowie politisches Vertrauen anstatt des gegenwärtigen Misstrauens“,
unterstreicht Georg Schirmbeck.
Der DFWR spricht den Abgeordneten des Umweltausschusses seinen Dank aus,
die sich ausdrücklich für die Belange nachhaltiger Forstwirtschaft und der
ländlichen Räume insgesamt eingesetzt haben. Der DFWR wird die weiteren
Entwicklungen des Renaturierungsgesetzes konstruktiv begleiten.
Kontakt:
Deutscher Forstwirtschaftsrat e. V.
Johannes Schmitt, Geschäftsführer
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