Berlin, 8. Juni 2022 – Das Europäische Parlament stimmte gestern über den Entwurf der Kommission zur LULUCF Verordnung ab. Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft soll darin zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 eine Senkenleistung erbringen. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) begrüßt die heutige Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Vorschlag einer LULUCF Verordnung und den Änderungsvorschlägen des ENVI-Ausschusses.
Der Bericht des ENVI-Ausschusses sieht unter anderem vor, die Nicht-CO2-Emissionen aus der Landwirtschaft (Lachgas und Methan) nicht in einem gemeinsamen AFOLU-Sektor zu bilanzieren. Die getrennte Betrachtung ermöglicht es, im Bereich der Landwirtschaft aktiven Klimaschutz zu betreiben, ohne dabei die Potentiale der Kohlenstoffspeicherung in nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu gefährden.
Die Senkenziele des LULUCF-Sektors dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die nachhaltige Holznutzung in Europa mittelfristig heruntergefahren werden muss. „Wenn wir Klimaschutz gesamtheitlich betrachten und ernsthaft betreiben wollen, dann brauchen wir den heimischen nachwachsenden Rohstoff Holz, den wir in Europa und in Deutschland nach höchsten ökologischen und sozialen Standards produzieren. Es kann nicht sein, dass wir zukünftig unseren Holzbedarf aus Nicht-EU-Ländern mit geringeren Standards und einem CO₂-Rucksack erhöhen“, so der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) Georg Schirmbeck. Der DFWR unterstreicht die Notwendigkeit, dass mehr für den Klimaschutz und die gesellschaftlichen Leistungen der Wälder unternommen werden muss. Allein in Deutschland belaufen sich die klimabedingten Waldschäden seit 2018 auf rund 15 Milliarden Euro, wie eine DFWR-Erhebung kürzlich ergab. Deshalb begrüßt der DFWR grundsätzlich die Bestrebungen der EU für eine klimaneutrale Wirtschaft.