DFWR-Präsident Haase: „Wir haben die Sorge, dass ein Thema mit enormer Tragweite kurz vor der Sommerpause unter dem Radar verschwindet.“

Berlin, 23. Juni 2026 – Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ruft Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbetriebe, forstliche Zusammenschlüsse und die gesamte Forstbranche auf, sich noch bis zum 25. Juni 2026 an der öffentlichen Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) zu beteiligen.

Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ruft Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbetriebe, forstliche Zusammenschlüsse und die gesamte Forstbranche auf, sich noch bis zum 25. Juni 2026 an der öffentlichen Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) zu beteiligen.

Die Forstwirtschaft darf bei einer Entscheidung mit Folgen für Jahrzehnte nicht Zuschauer sein. Jetzt ist der Moment, in dem die Praxis gehört werden muss. Es ist wichtig, die Menschen einzubeziehen, die tagtäglich Verantwortung für die Zukunft des Waldes tragen“, erklärt DFWR-Präsident Christian Haase.

Nach Auffassung des DFWR werden derzeit Entscheidungen vorbereitet, die unsere Wälder und ihre Bewirtschaftung über Jahrzehnte beeinflussen können und deren Auswirkungen weit über den Wald hinausreichen. Gleichzeitig sind zentrale Fragen zu Finanzierung, Rechtsfolgen, Klimaanpassung und praktischer Umsetzung weiterhin ungeklärt. Um die offenen Punkte zu klären, braucht es mehr Zeit und zunächst einen Stopp bei der Erarbeitung des Nationalen Wiederherstellungsplanes. Zugleich appelliert der Verband an Medien, Politik und Öffentlichkeit, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Wir haben die Sorge, dass ein Thema mit enormer Tragweite kurz vor der Sommerpause unter dem Radar verschwindet. Deshalb brauchen wir nicht nur die Stimmen der Praxis, sondern auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Denn diese Debatte gehört in die Öffentlichkeit“, so Haase.

Wenn die gesamte organisierte Forstwirtschaft mit einer Stimme spricht, dann hat das politisches Gewicht. Unsere Stärke liegt in der Vielfalt unserer Mitglieder – vom Privat-, Kommunal- und Staatswald über die forstlichen Zusammenschlüsse bis hin zu Wissenschaft und Praxis. Genau diese Expertise muss jetzt in das Verfahren eingebracht werden.“

Besonders kritisch sieht der Verband die Gefahr zusätzlicher nationaler Verschärfungen der ohnehin bereits komplexen europäischen Vorgaben.

Hierzu Haase: „Die EU-Wiederherstellungsverordnung sorgt bereits heute für erhebliche Unsicherheit. Der falsche Weg wäre jetzt, aus einem europäischen Problem durch nationales Gold-Plating ein noch größeres deutsches Problem zu machen. Niemand braucht zusätzliche Bürokratie, zusätzliche Auflagen und zusätzliche Rechtsunsicherheit.“

Wichtige Fragen zur WVO beantwortet der DFWR in einem FAQ: https://www.dfwr.de/download/faq-und-bewertungen-zur-eu-wiederherstellungsverordnung-wvo-und-zum-nationalen-wiederherstellungsplan-nwp/

Die öffentliche Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan läuft noch bis zum 25. Juni 2026. Stellungnahmen können über die Beteiligungsplattform des Bundesumweltministeriums eingereicht werden.

Zur Beteiligungsplattform: https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/nationaler-wiederherstellungsplan