Gipfeltreffen der europäischen Waldpolitik in Berlin: EU-Symposium des DFWR setzt wichtige Impulse zu Jahresbeginn
Berlin, 15.01.2026 – Mit dem EU-Symposium und über 200 internationalen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung eröffnete der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) das forstpolitische Jahr 2026. Unter dem Motto „Forstpolitik mit Weitblick – Im Dialog für Europas Wälder“ diskutierten hochrangige Gäste aus Deutschland und Europa, darunter EU-Kommissar Christophe Hansen, Parl. Staatssekretärin im BMLEH Martina Englhardt-Kopf und Bundesminister Norbert Totschnig aus Österreich die Zukunft des Waldes und seiner nachhaltigen Nutzung.
Neben der EU-Bioökonomiestrategie und der Anpassung Europas Wälder an den Klimawandel war auch die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) zentrales Thema der Veranstaltung. DFWR-Präsident Christian Haase machte deutlich, dass die WVO in den nächsten Jahren die gesamte europäische Forstbranche in Atem halten wird: „Nichts weniger steht hier auf dem Spiel als der Fortbestand unserer Wälder. Vielerorts wird durch die Verordnung ein Waldzustand eingefordert, der aufgrund der Klimaveränderungen nicht mehr überlebensfähig ist.“
„Die Klima- und die Biodiversitätskrise sind untrennbar miteinander verbunden“, so Haase weiter. „Die Artenvielfalt in Europas Wäldern kann nur gemeinsam mit Waldbesitzern und Forstleuten erhalten werden. Europäische Forstbetriebe können ihren Beitrag zur Lösung dieser Megakrisen jedoch nur leisten, wenn sie dazu auch wirtschaftlich in der Lage sind. Überbordende Bürokratie und eine unklare Rechtslage versetzen der vom Klimawandel ohnehin gebeutelten Branche einen zusätzlichen Dämpfer. Statt sie zu stärken, schwächt die EU damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Forstbranche. Deshalb braucht es dringend eine Überarbeitung der WVO.“
Martina Englhardt-Kopf, Parl. Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, ergänzt: „Wald schützen heißt, ihn verantwortungsvoll zu nutzen. Wir wollen Schwerpunkte setzen und jeden Euro gezielt investieren. So gestalten wir die Zukunft des Waldes: ökologisch verantwortungsvoll, wirtschaftlich tragfähig und gesellschaftlich akzeptiert. Zudem ist für uns entscheidend, dass die EU-Regelwerke kohärent, eindeutig bürokratiearm und so praxisnah, wie möglich ausgestaltet werden. “
DFWR veröffentlicht Forderungspapier zur EU-Wiederherstellungsverordnung
Aus Sicht des DFWR muss die Verordnung so angepasst werden, dass die notwendige Flexibilität, Praxistauglichkeit und Planungssicherheit vor Ort gewährleistet bleibt und inhaltliche Fehler beseitigt werden. Der Wald muss als bewirtschafteter Naturraum mit einer Vielfalt an ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Leistungen erhalten bleiben und aktive Waldbewirtschaftung muss als Teil der Lösung anerkannt und zur tragenden Säule der EU-Bioökonomie werden. Zusätzlicher Aufwand für die Umsetzung der WVO muss durch einen europäischen Wiederherstellungsfonds fair ausgeglichen werden.
Forderungspapier zur EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO)
Die Wiederherstellungsverordnung (WVO) gefährdet in ihrer derzeitigen Ausgestaltung den Fortbestand der Wälder. Vielerorts wird ein Waldzustand eingefordert, der aufgrund der Klimaveränderungen nicht mehr überlebensfähig ist. Die WVO bremst damit den dringend notwendigen Waldumbau mit klimafesten Baumarten und das Engagement der Waldbesitzer für zukunftsfähige Wälder aus. Der statische Ansatz der WVO setzt nicht nur die unverzichtbaren Leistungen der Wälder für unsere Gesellschaft aufs Spiel, sondern konterkariert auch die Stärkung der Biodiversität.
Daher fordert der Deutsche Forstwirtschaftsrat eine grundlegende und tiefgreifende Überarbeitung der WVO sowie eine Aussetzung der nationalen Umsetzung.
Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, den betroffenen Waldeigentümern und weiteren relevanten Interessenträgern muss die Verordnung so angepasst werden, dass die notwendige Flexibilität, Praxistauglichkeit und Planungssicherheit vor Ort gewährleistet bleibt und inhaltliche Fehler beseitigt werden. Zentrale Forderungen des Deutschen Forstwirtschaftsrates für eine praxistaugliche WVO sind:
1. Demokratische Legitimation sichern, Subsidiarität achten
Die WVO ist von Misstrauen gegenüber den Waldbesitzern geprägt, greift in Eigentumsrechte, Planungshoheit und Nutzungsmöglichkeiten ein und verletzt das Subsidiaritätsprinzip. Unvermeidbare Entscheidungen verfassungsrelevanter Tragweite bedürfen einer breiten demokratischen Legitimation auch in den Mitgliedsstaaten.
2. Kein neues, flächendeckendes Schutzgebietssystem durch die Hintertür
Die WVO darf nicht zu großflächigen Bewirtschaftungseinschränkungen führen. Der Wald muss als bewirtschafteter Naturraum mit einer Vielfalt an ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Leistungen erhalten bleiben. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer müssen flexibel und regional angepasst auf die Dynamik des Klimawandels reagieren können.
3. Lebensraumvorgaben müssen klar, messbar und praxistauglich sein
Zukünftige Lebensräume dürfen nicht durch untaugliche Detailvorgaben definiert werden. Vielmehr müssen die biogeografischen Regionen in den Blick genommen werden, nicht der einzelne Quadratmeter. Erforderlich sind sachlich relevante Kriterien und begründete Mindestgrößen, die Waldbesitzern und Forstbetrieben echte Planungssicherheit geben.
4. Aktive Forstwirtschaft als Teil der Lösung anerkennen
Nachhaltige Forstwirtschaft leistet einen zentralen Beitrag zu Biodiversität und Klimaschutz und muss zur tragenden Säule der EU-Bioökonomie werden. Die WVO darf den Beitrag der Forstwirtschaft zur Grünen Transformation nicht behindern. Die Leistungen der Forstwirtschaft müssen auf EU-Ebene ausdrücklich anerkannt und finanziell abgesichert werden.
5. Keine Überforderung der Waldbesitzer – Rechtssicherheit und faire Finanzierung gewährleisten
Adressaten der Verordnung sind die Mitgliedstaaten. Waldbesitzer dürfen nicht durch direkte Verbote, unklare Rechtsbegriffe oder persönliche Pflichten überlastet werden. Sie brauchen Vertrauen und Unterstützung, nicht noch mehr Bürokratie. Zusätzlicher Aufwand muss durch einen europäischen Wiederherstellungsfonds fair ausgeglichen werden. Klare Leitlinien und eindeutige Auslegungsregeln sind erforderlich, um widersprüchliche Genehmigungs- und Prüfpflichten zu vermeiden.