Berlin, 20. Juli 2021. Verbandsvertreter der Forst- und Sägebranche einigten sich am Donnerstag (15.7.) auf einer Sitzung in Fulda über die Frage zur rechtskonformen Vermessung von Rundholz mittels Rundholzvermessungsanlagen. Gleichzeitig haben der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) noch einmal bekräftigt an der Rahmenvereinbarung Werksvermessung (RV-WV) von Rundholz festzuhalten. Als oberstes Ziel der Einigung gilt es für alle Beteiligten Rechtsicherheit, Vergleichbarkeit und Transparenz herzustellen, die wesentlich sind für die Akzeptanz durch die Marktpartner.
Mit einer Änderung des Mess- und Eichgesetzes war Uneinigkeit entstanden, welche Messgrößen im geschäftlichen Verkehr verwendet werden dürfen und ob die Verwendung von an der Sortenmitte gemessenen Messwerten zu Abrechnungszwecken zulässig ist. Die durch die Eichbehörden gestartete Verwendungsüberwachung von Rundholzvermessungsanlagen hatte die Dringlichkeit der Wiederaufnahme der Verhandlungen weiter beschleunigt. Mit der jetzt geschlossenen Vereinbarung einigten sich die Branchenvertreter darauf, dass für die Abrechnung von Rundholz, das auf Rundholzvermessungsanlagen im Werk vermessen wird, künftig als geeicht ermittelte Messwerte die beiden Durchmesser an der physikalischen Mitte und die physikalische Länge des Rundholzes Eingang in die Berechnung des Abrechnungsmaßes finden. Diese Werte dienen als Grundlage für die Herleitung des Verkaufsmaßes gemäß der Vorgaben nach RV-WV.
Zusätzlich fassten die Partner den Beschluss, den „variablen Winkel“ zur Ermittlung der Durchmesser des Rundholzes nicht in die RV-WV aufzunehmen und an der Variante „fester Winkel“ festzuhalten. Darüber hinaus soll es aber möglich sein, dass zukünftig nach RV-WV zertifizierte Anlagen auch dann zertifiziert bleiben, wenn weitere Protokollvarianten außerhalb der RV-WV verwendet werden. Sowohl die Protokolle nach RV-WV vermessenen Rundholzes sowie Anlagen, die weitere Protokollvarianten installiert haben, werden zukünftig klar gekennzeichnet. Die durch die Einigung notwendige Anpassung der RV-WV erfordert jetzt eine Umsetzung durch den Arbeitskreis Werksvermessung in technische Regeln, was voraussichtlich bis Anfang Oktober erfolgen wird. Anschließend kann die Neu-zertifizierung der Anlagen beginnen.
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) vertritt die Interessen der deutschen Säge- und Holzindustrie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dabei steht der Verband seinen Mitgliedern, darunter mehr als 400 Unternehmen aus ganz Deutschland, in wirtschafts- und branchenpolitischen Angelegenheiten zur Seite und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Verwendung des Rohstoffes Holz. Der Verband tritt in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft, Politik und Forschung. Bei der Umsetzung ihrer Ziele steht Die Deutsche Säge- und Holzindustrie für eine umweltverträgliche und wertschöpfende Nutzung des Werkstoffs und Bioenergieträgers Holz.
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) gibt der Forstwirtschaft eine Stimme. Er ist die repräsentative Vertretung aller mit der Forstwirtschaft und dem Wald befassten Akteure in der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich für die Interessen und Belange einer nachhaltigen Forstwirtschaft ein. Nachhaltige Forstwirtschaft bedeutet für den DFWR, dass Pflege und Bewirtschaftung der Wälder im Interesse ihres gesunden, stabilen und leistungsfähigen Zustandes, ihrer Multifunktionalität durch Nutzung, Schutz und Erholung und im Interesse der Landeskultur und des Umweltschutzes erfolgen – in der Gegenwart und in der Zukunft. Dies ist die Basis für rund zwei Millionen Waldbesitzende in Deutschland, die eine Waldfläche von 11,4 Millionen Hektar – das sind rund 32 Prozent des Bundesgebietes – bewirtschaften.