Berlin, 28. Januar 2021. Gestern hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) beraten. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) hat sich in den regierungsseitig vorgeschalteten Abstimmungsprozess aktiv eingebracht. „Der DFWR fordert das Gesetzt so zu ändern, dass die vielerorts überhöhten Wildbestände leichter an die örtlichen waldbaulichen Erfordernisse einreguliert werden können, um die Voraussetzung für die Entwicklung von klimastabileren Mischwäldern zu verbessern“, betont DFWR-Präsident Georg Schirmbeck.
Die Folgen des Klimawandels mit außergewöhnlichen Dürre- und Hitzeperioden seit 2018, setzen dem Wald stark zu und unterstreichen deutlich sichtbar den bestehenden Handlungsbedarf. Bundesweit sind 285.000 Hektar Kahlfläche wieder zu bewalden. Parallel bedürfen mehrere Millionen Hektar vorhandener Wälder eines fokussierten Waldumbaus in resiliente Mischwälder. Waldbesitzende stehen gegenwärtig vor einer großen Herausforderung. Der Bund stellt für den Erhalt und Wiederaufbau der Wälder 1,5 Mrd. Euro an Finanzhilfen zur Verfügung. Schirmbeck betont, „dass es jetzt darauf ankommt, mit einem novellierten Bundesjagdgesetz den richtigen Rahmen für die notwendige Wald- und damit Lebensraumentwicklung zu schaffen.“
Schirmbeck: „Der heute leider vielfach vorhandene hohe Verbissdruck auf die nachwachsende Waldgeneration muss deutlich vermindert werden, wenn Waldumbau und Wiederbewaldung naturnah und ohne großflächige Schutzmaßnahmen gelingen soll“.
Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung wird aus Sicht des DFWR den Ansprüchen einer zukunftsfähigen Wald-Wild-Entwicklung nicht gerecht. Es sollte beispielsweise möglich sein, dass eine gemischte Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen auskommt. Der Gesetzentwurf muss um diese wichtige Spezifikation ergänzt werden. Arten– und strukturreiche Mischbestände rechtfertigen die Annahme einer langfristig größeren Resilienz gegenüber künftigen biotischen und abiotischen Gefahren. Um derartige Mischbestände längerfristig entwickeln zu können, bedarf es bereits zum Zeitpunkt der Waldbegründung einer gemischten Verjüngung des Waldes. In diesem Kontext sind auch die rechtlichen Regelungen zur Anbringung von Schutzvorrichtungen unbedingt zu berücksichtigen. Die Pflichten der Waldbesitzenden zur Herstellung von Schutzvorrichtungen müssen dazu neu definiert werden.
Mit der vollständigen Aufhebung der behördlichen Abschusspläne für Rehwild könnten die Jagdbehörden deutlich entlastet werden. Beispiele aus verschiedenen Bundesländern zeigen, dass der bisherige umfangreiche Verwaltungsaufwand für behördliche Abschusspläne entbehrlich ist. Stattdessen kann der Abschuss über Regelungen erfolgen, die Verpächter und Pächter auf vertraglicher Basis treffen. Dazu bedarf es aber dringend notwendiger fachlicher Beratung und Unterstützung durch die Jagdbehörden. Diese könnten beispielsweise Jagdgenossenschaften als Verpächter durch zweckmäßige Informations- und Schulungsangebote begleiten.
Der DFWR hält regelmäßig durchgeführte flächendeckende Vegetationsgutachten für zwingend erforderlich. Nur sie liefern objektiv verlässliche Hinweise, ob der Wildeinfluss das Nachwachsen des Waldes gefährdet oder gar in Frage stellt. Sie sind eine solide Basis für die Festlegung der Abschusshöhe, die sich konsequent am Zustand und der Entwicklung des Waldes orientiert. In diesem Zusammenhang bedarf es aus Sicht des DFWR weder ergänzende Lebensraumanalysen noch einer zusätzlichen gesetzlichen Regelung zur Durchführung. Darüber hinaus macht es wenig Sinn, eine spezifische Lebensraumanalyse allein nur auf eine einzelne Schalenwildart, wie das Rehwild, das zudem in keiner Weise gefährdet ist, auszurichten.
Das Wild ist und bleibt ein integraler Bestandteil der Lebensgemeinschaft Wald. Anzahl und Wilddichte dürfen den Wald in seinem Bestand aber nicht gefährden.
DFWR-Präsident Schirmbeck fordert, „mit den jetzt anstehenden Beratungen zur Novellierung des BJagdG im Deutschen Bundestag die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen! Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, jetzt die notwendige Vorsorge zu treffen.“
Der DFWR wird den Prozess weiter begleiten und sich in die Diskussion einbringen.