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Nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Bundesrepublik Deutschland stimmt mit Helsinki-Kriterien überein.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit gehört seit über 200 Jahren zu den Grundsätzen der Forstwirtschaft in Deutschland. Seither hat sich die Waldbewirtschaftung auf der Grundlage breitgestreuten Eigentums und im Rahmen von sich ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Dementsprechend bezieht sich das Verständnis der Nachhaltigkeit heute auf alle Funktionen des Waldes:
- Erzielung von Einkommen für den Waldbesitzer und Rohstoffversorgung der Holzwirtschaft (Nutzfunktion),
- Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Schutzfunktion),
- Erholung der Bevölkerung (Erholungsfunktion).
Spätestens seit der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 rückt die Notwendigkeit der weltweiten Erhaltung der Wälder verstärkt auch in das Blickfeld der Politik. Die in Rio de Janeiro beschlossene Waldgrundsatzerklärung löste internationale Aktivitäten zur Erarbeitung von Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus. So wurden auf der europäischen Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder Europas im Juni 1993 in Helsinki folgende Kriterien zur Anwendung auf der nationalen Ebene beschlossen.
- Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen
- Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen
- Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz- und Nichtholzprodukte)
- Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der Biodiversität in Forstökosystemen
- Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (v.a.Boden und Wasser)
- Erhaltung anderer sozio-ökonomischer Funktionen und Bedingungen



